Steigende Strompreise bringen immer mehr Bürger in Deutschland in finanzielle Schwierigkeiten.
Energiearmut war früher ein Randphänomen, doch mittlerweile ist es für viele Deutsche Haushalte ein Alltagsproblem geworden. Inzwischen kämpfen 10 bis 15 % der Bevölkerung damit, die Energiekosten zu finanzieren.

Strompreisanstieg 2012 um durchschnittlich 3,5 Prozent

Der Aufwärtstrend bei den Strompreisen setzt sich im ersten Halbjahr 2012 unvermindert fort. Nach Berechnungen des Verbraucherportals Verivox haben seit Januar rund 400 Grundversorger ihre Strompreise um durchschnittlich 3,5% angehoben. Je nach Haushaltsgröße bedeutet das eine jährliche Mehrbelastung von 20 bis 60 Euro, in manchen Regionen sogar von mehr als 150 Euro.

Doch schon in den Jahren zuvor kannte der Strompreis Deutschland nur eine Richtung: nach oben. 2005 lag der Preis im Schnitt noch bei 18,2 Cent pro Kilowattstunde. Heute sind es je nach Anbieter rund 26 Cent. Bei einem Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden können derzeit mehr als 1.000 Euro pro Jahr an Stromkosten anfallen. Daher lohnt es sich, zu vergleichen und von dem meist recht unbürokratischen Anbieterwechsel Gebrauch zu machen.

Für den Anstieg verantwortlich ist aber nicht in erster Linie die Energiewende und die Förderung erneuerbarer Energien. Diese über den Strompreis zu zahlende Umlage ist in den vergangenen 12 Jahren meist deutlich geringer gestiegen als der Strompreis – allerdings gab es 2010 einen Sprung von 2 Cent auf rund 3,5 Cent. In diesem Jahr sind knapp 3,6 Cent pro Kilowattstunde zu zahlen.

Staatliche Abgaben machen die Hälfte des Strompreises aus

Fast die Hälfte des Strompreises entfällt auf staatliche Abgaben: Mehrwertsteuer, Ökostrom-Umlage, Konzessionsabgabe und Stromsteuer. Trotz des Aus für acht Kernkraftwerke sind die Beschaffungskosten für Strom gesunken, daher taugt die Energiewende hier nicht als Argument für Preissprünge. Für die aktuellen Anstiege sind vor allem stark erhöhte Kosten für die Netznutzung verantwortlich, sowie neue Befreiungsregelungen etwa bei der Ökostromförderung und bei den Netzentgelten für Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch.

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